5. Bestimmungen zur Rückerstattung
5.1.Elektronische Billette (Tickets)
Elektronische Billette können gemäss T600.9 erstattet werden. Für die Erstattung fällt eine Gebühr an.
5.1.1.Rückerstattung Online
Wurde ein Billett gekauft und unter oben erwähnten Bedingungen nicht benützt, kann der Erstattungsantrag online ausgefüllt werden.
Wichtig: Das entsprechende Billett oder die Bestellnummer muss ebenfalls mitgeliefert werden. Falls es sich um ein vergessenes Abonnement handelt, so muss auch die Kunden-Nr. (xxx-xxx-xxx-x) oder Grundkarten-Nr. (xxxxxx) des vergessenen Abonnements bekannt gegeben werden.
5.1.2.Rückerstattung am Bahnhof
Ein Billett kann auf dem mobilen Endgerät oder ausgedruckt am Bahnhof zur Rückerstattung vorgelegt werden.
5.2.Online Reservationen
5.2.1.Rückerstattung
Online Reservationen können grundsätzlich nicht rückerstattet werden. In den folgenden Fällen ist eine Erstattung möglich.
Nachgewiesene Reiseunfähigkeit (Krankheit, Unfall oder Tod).
In den genannten Fällen ist ein Erstattungsantrag auszufüllen und die entsprechenden Belege zur Rückerstattung anzuhängen.
5.2.2.Umtausch
Der Umtausch von Online Reservationen ist ausgeschlossen.